Die Debatte um geeignete Grenzwerte und wer im Hintergrund die Strippen zieht

Grundsätzlich, sagt Dr. Steinhöfel, muss man zur Biophysik des menschlichen Organismus und den Wirkungen elektromagnetischer Felder Folgendes wissen:

Unser Organismus lebt seit Jahrmillionen von und mit natürlichen elektromagnetischen Feldern. Sie sind sogar erforderlich für die biologischen Lebensabläufe in seinem Inneren. Winzige Reize ordnen und stimulieren biochemische und biophysikalische Vorgänge in den Zellen sowie in ihren Zwischenräumen und gewährleisten auf diese Weise ein harmonisches Zusammenwirken. Ohne elektromagnetische Einflüsse wäre kein Leben möglich.

Elektrosmog ist dagegen nicht natürlich, sondern künstlich! Es handelt sich hierbei um viel gröbere technische Felder, welche die feinen natürlichen überlagern und die Lebensvorgänge in den Zellen empfindlich stören. Dazu kommt, dass die hochfrequenten Sendeanlagen gepulste, also zerhackte Frequenzpakete abstrahlen. Diese sind für unseren Organismus wesentlich gefährlicher als die ungepulsten, weil sie praktisch wie ein Hammer auf unsere empfindliche Körperkommunikation einschlagen.

Schon im Hinblick auf unseren üblichen Hausstrom mit einer Frequenz 50Hz drohen Gesundheitsschäden. In einer Arbeitinformation des RWE aus dem Jahr 1984 heißt es diesbezüglich: “Bei Wechselspannungen hängt die Empfindlichkeit der Nerven von der Frequenz ab. Die größte Empfindlichkeit lässt sich bei ungefähr 50 Hertz feststellen. “Da dieser  Frequenzbereich ein sogenanntes biologisches Resonanzfenster darstellt, reagiert der menschliche Körper besonders intensiv, egal wie stark bzw. schwach die Strahlenquelle letztendlich ist.

Die D- und E-Mobilfunknetze setzen uns nun zusätzlich einer gepulsten Periodizität von 217Hz aus. Dem Medizinphysiker Prof. von Klitzing folgend ist es auch gerade die strenge Regelmäßigkeit, auf die biologische Systeme negativ ansprechen.

Zitat: “[…] unser Organismus ist auf flexible Reaktionen programmiert. Das Herz muss unregelmäßig schlagen, der Blutdruck ständig schwanken. Jedes starre System könnte nichts mehr regulieren. Wenn sich diesen flexiblen Regelkreisen nun von außen starre periodische technische Felder aufdrücken, ist es nur eine Frage der Zeit und der individuellen Kondition, ob und wann wir dadurch krank werden.”

Unser regulatorisches sensibles Gleichgewicht der Körperfunktionen gerät aus dem Lot, was sich in vielfältigen Befindensstörungen, der Schwächung des Immunsystems bis hin zu allen Schweregraden von Erkrankungen im körperlichen und psychischen Bereich ausdrückt.

Bezüglich des Grenzwertdilemmas weist Steinhöfel darauf hin, dass es natürlich auch eine Grenzwertverordnung für Elektrosmog in Deutschland gibt: die 26. BundesImmissionsschutz Verordnung und die DIN-VDE Normen. Auch von der Internationalen Kommission zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung (ICNIRP) werden Grenzwerte als SAR (spezifische Absorptionsrate) empfohlen. Die SAR beschreibt, welche Menge der Strahlungsleistung (in Watt) vom menschlichen Körper (in kg) aufgenommen wird und gilt ausschließlich für hochfrequente Strahlungsfelder. Die maximal zulässige SAR beträgt 0,08W/kg für den ganzen Körper und 2W/kg für einzelne Körperteile, z.B. den Kopf.

Allerdings sind die SAR-Grenzwerte nur für Schäden durch Reizstrom und Erwärmung ausgelegt, in der Annahme, dass der auf den Menschen einwirkende E-Smog erst dann schädlich wird, wenn sich im Körper akute Reizströme bilden und thermische Effekte nachweisbar sind. Alle anderen biologischen Reaktionen und gesundheitlichen Probleme werden bei diesen Grenzwertberechnungen nicht berücksichtigt. Faktisch bewegen sich die Richtwerte daher nur knapp unterhalb jener Grenze, an welcher der Organismus mit Muskelzuckungen reagiert bzw.eine Koagulation (Ausfällung) der Eiweißstrukturen einsetzt.

Die zellbiologische Informationsübertragung in unserem Organismus erfolgt jedoch bei Feldstärken weit unterhalb dieser Werte. Die resultierende Wirkung äußert sich daher nicht durch Erwärmung, sondern durch vielfältige Befindensstörungen wie Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Konzentrationsmangel, Schweißausbrüche, erhöhter Allergiebereitschaft, Infertilität (Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit), Störung des Immunsystems bis hin zu Krebs, Depressionen bis hin zu Psychosen und Suizidalität. Diese Erfahrungen wurden durch zahlreiche wissenschaftliche Forschungsarbeiten bestätigt.

Wir sehen also, dass im Hochfrequenzbereich von den zuständigen Gremien und Kommissionen völlig irrelevante Grenzwerte angesetzt werden, die absolut NICHTS mit der medizinischen oder biologischen Zielsetzung einer Schutzverordnung für den Menschen gemein haben. Man muss vermuten, dass hier bewusst an der Realität des sensiblen biologischen Systems Organismus vorbei manövriert wurde. Unwissen der Verantwortlichen kann nach all den vorliegenden wissenschaftlichen Untersuchungen nicht die Ursache sein. Die einzige Schlussfolgerung, die einer solchen Handlungsweise gerecht würde, ist die, dass einer einflussreichen Interessengruppe zugearbeitet wird…

Aber auch das Verwirrspiel mit Grenzwerten im niederfrequenten Bereich hat mittlerweile skurrile Formen angenommen. Für magnetische Felder gelten beispielsweise Grenzwerte von 5.000.000 nT zum Schutz des Menschen vor biologischen Schäden am Arbeitsplatz nach DIN-VDE Norm 0848. Grenzwerte zum Schutz von Maschinen vor technischen Störungen fordern für medizinische Räume hingegen nach DIN-VDE Norm 0107 nur 200nT!

Die E-Smog Verordnung von 1997 hält für die Bevölkerung 100.000nT (=100 mikro-T) für zumutbar, obwohl man nach jahrzehntelanger Forschung und Hunderten von ernst zu nehmenden Studien weiß, dass bereits 200nT bei Langzeiteinwirkung schaden: vielfältige Krankheiten können ausgelöst, Hirntumor- und Krebswachstum beschleunigt werden.

Die WHO stuft im Jahr 2001 300nT als mögliches Krebsrisiko für den Menschen ein. Kritische Wissenschaftler fordern 100nT für die Dauerbelastung, Baubiologen sehen 20nT für den Schlafbereich als ideal an und der BUND Naturschutz empfiehlt für Ruhebereiche gerade mal 10nT. Damit liegt er um den Faktor 10.000 unter der E-Smog Verordnung!

Ähnlich ist es bei niederfrequenten elektrischen Feldern. DIN-VDE Normen fordern 20.000V/m am Arbeitsplatz, die E-Smog Verordnung 5.000V/m, das TCO-Prüfsiegel für Computerarbeitsplätze 10V/m (=1/2000 der DIN/VDE Norm)), Baubiologen 1V/m (=1/20000) und er BUND Naturschutz 0,5V/m (=1/40000). Solche Betrachtungen legen den Schluss nahe, dass die DIN-VDE Normen und die E-Smog Verordnung die Industrie schützen und nicht den Menschen!